MB FinanzPlus · Beratung deutschlandweit

Betriebliche Altersversorgung: bestehende Lösungen prüfen, Versorgung gezielt verbessern.

Eine betriebliche Altersversorgung (bAV), auch betriebliche Altersvorsorge genannt, betrifft Unternehmen und Beschäftigte aus unterschiedlichen Perspektiven. Wir verbinden die Prüfung bestehender Versorgungslösungen mit einer verständlichen Beratung zur persönlichen Rentensituation – deutschlandweit digital, mit Markus Bahr als Ansprechpartner.

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bAV-Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Arbeitgeber: Bestand und Haftungsrisiken prüfen

Viele Unternehmen haben bereits eine Versorgungslösung. Wir schauen auf die vorhandenen Unterlagen und Abläufe und darauf, ob sie noch zu den aktuellen Anforderungen passen.

bAV und Haftungsanalyse für Arbeitgeber →

Arbeitnehmer: die eigene Versorgungslücke verstehen

Wir stellen Ihr heutiges Einkommen den voraussichtlichen Alterseinkünften gegenüber. So wird sichtbar, welcher Bedarf besteht und welchen Beitrag eine bAV innerhalb Ihrer finanziellen Möglichkeiten leisten kann.

Altersversorgung aus Arbeitnehmersicht →

Bestehende betriebliche Altersversorgung prüfen lassen

Gesetzgebung, Rechtsprechung und betriebliche Rahmenbedingungen können sich seit der Einführung Ihrer bAV verändert haben. Deshalb beginnt unsere Arbeit mit einer Bestandsaufnahme statt mit einer pauschalen Produktempfehlung.

Rechtliche Einzelfragen klären wir bei Bedarf unter Einbindung entsprechend qualifizierter Fachleute.

Haftungsanalyse mit verständlichem Ampelsystem

Die Einordnung in Grün, Gelb und Rot hilft Ihnen, die Ergebnisse zu überblicken: Welche geprüften Punkte sind aktuell unauffällig, wo ist Klärung erforderlich und wo besteht vorrangiger Handlungsbedarf? Die Empfehlungen beziehen sich auf die geprüften Unterlagen und die konkrete Situation Ihres Unternehmens.

Ablauf und Ampelsystem ausführlich ansehen →

Für Beschäftigte: Was verändert eine bAV an der Rentensituation?

Im Beratungsgespräch betrachten wir zunächst den Ist-Stand: heutiges Nettoeinkommen, voraussichtliche gesetzliche Rente und bereits vorhandene Vorsorge. Anschließend stellen wir die Situation ohne und mit einer möglichen betrieblichen Altersversorgung gegenüber.

Arbeitgeberzuschüsse sowie die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung können die Finanzierung beeinflussen. Wie sich dies in Ihrer persönlichen Situation auswirkt, wird individuell berechnet. Entscheidend sind Ihr tatsächlicher Eigenaufwand, die voraussichtlichen Leistungen und die verbleibende Versorgungslücke.

Das Ziel ist eine nachvollziehbare Entscheidung innerhalb Ihrer finanziellen Möglichkeiten. Eine vollständige Schließung der Lücke lässt sich nicht pauschal zusagen.

Laufende Betreuung statt einmaliger Bestandsaufnahme

Unser Update-Service begleitet die bAV im Unternehmen langfristig. Wir verfolgen relevante Änderungen, prüfen deren Bedeutung für die Versorgungslösung und unterstützen notwendige Anpassungen. Auch veränderte betriebliche oder persönliche Verhältnisse können Anlass für eine erneute Betrachtung sein.

Welche Haftungsrisiken können bei einer bestehenden bAV entstehen?

Ein vorhandener Versicherungsvertrag beantwortet noch nicht alle Fragen zur betrieblichen Altersversorgung. Entscheidend ist auch, welche Leistungen das Unternehmen zugesagt hat und wie Vereinbarungen, Zuschüsse und Abläufe tatsächlich umgesetzt werden.

Bei klassischen Versorgungszusagen steht der Arbeitgeber grundsätzlich auch dann für zugesagte Leistungen ein, wenn ein externer Versorgungsträger eingeschaltet ist. Deshalb betrachten wir Zusage und Durchführung gemeinsam. Gesetzliche Grundlage ist § 1 BetrAVG; für besondere Modelle wie die reine Beitragszusage gelten abweichende Regeln.

Diese Prüffelder sind besonders wichtig

Beispiel: Zuschuss und Abrechnung passen nicht zusammen

Ein Mitarbeiter wandelt monatlich 100 Euro um. Unterstellt man, dass die gesetzliche Zuschusspflicht in voller Höhe greift, kommen 15 Euro Arbeitgeberzuschuss hinzu. Ob das im konkreten Fall zutrifft, hängt unter anderem von der Sozialversicherungsersparnis und den maßgeblichen Regelungen ab. Werden fällige Zuschüsse nicht korrekt berücksichtigt, entsteht Klärungs- und gegebenenfalls Korrekturbedarf.

Die gesetzliche Regelung zum Zuschuss für Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen finden Sie in § 1a Absatz 1a BetrAVG. Die Einordnung erfolgt anhand Ihrer konkreten Versorgungslösung.

Vom Prüfergebnis zur Umsetzung

Unser Ampelsystem macht die Ergebnisse verständlich: Grün steht für aktuell unauffällige geprüfte Punkte, Gelb für Klärungsbedarf und Rot für vorrangigen Handlungsbedarf. Dazu erhalten Sie priorisierte Empfehlungen und Unterstützung bei der Umsetzung. Rechtliche Einzelfragen werden bei Bedarf mit entsprechend qualifizierten Fachleuten geklärt.

Mit der anschließenden Betreuung behalten wir relevante Änderungen im Blick. Ziel ist, Risiken frühzeitig zu erkennen und die Versorgungslösung regelmäßig an die tatsächlichen Verhältnisse anzupassen.

Mehr zur bAV-Bestandsaufnahme und langfristigen Betreuung →

Häufige Fragen zur betrieblichen Altersversorgung

Ist die Beratung deutschlandweit möglich?

Ja. Die digitale Beratung ermöglicht die Zusammenarbeit mit Unternehmen und Beschäftigten in ganz Deutschland. Markus Bahr begleitet Sie persönlich aus Heidesee.

Müssen wir eine bestehende bAV ersetzen?

Das lässt sich erst nach der Prüfung beurteilen. Ausgangspunkt ist die vorhandene Lösung. Wir zeigen auf, ob und wo Anpassungsbedarf besteht und welche Schritte sinnvoll sind.

Welche Unterlagen werden für die Bestandsaufnahme benötigt?

Hilfreich sind vorhandene Versorgungsordnungen, Zusagen, Entgeltumwandlungsvereinbarungen und Informationen zu Arbeitgeberzuschüssen. Welche Unterlagen konkret erforderlich sind und wie diese sicher bereitgestellt werden, klären wir im Gespräch.

Kann ich als Arbeitnehmer meine Rentensituation prüfen lassen?

Ja. Wir betrachten Ihre persönliche Ausgangslage und zeigen Handlungsbedarf sowie passende Möglichkeiten auf. Mehr zur persönlichen Altersvorsorgeberatung.

Beratung in Berlin, Brandenburg und allen Bundesländern

Unser Standort ist Heidesee in Brandenburg. Wir beraten Unternehmen und Beschäftigte aus Berlin und Brandenburg sowie deutschlandweit digital: in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Ob an einem einzelnen Standort oder mit einer Belegschaft in mehreren Bundesländern: Wir stimmen die Beratung und Betreuung auf Ihre Situation ab.

Markus Bahr, Ihr Ansprechpartner bei MB FinanzPlus

Persönlich beraten – deutschlandweit.

Markus Bahr · MB FinanzPlus
Potsdamer Str. 7 · 15754 Heidesee
0151 64325600 · markus.bahr@mbfinanzplus.de

Besprechen wir Ihre Ausgangssituation und die nächsten sinnvollen Schritte.

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Verantwortlich für die Inhalte: Markus Bahr · Erstinformation und Vermittlerangaben · Stand: Oktober 2026